AGB Harmonie und Leichtigkeit / Manuela Wick

 

Durchführung des Auftrages

Die Anwesenheit des Besitzers ist bei der ersten Bearbeitung zwingend.

Bei Terminabsagen kürzer als 24h vor dem Termin sind 50% der abgemachten Leistung geschuldet.

Muss die Hufbearbeitung oder die Anbringung eines Hufschutzes abgebrochen werden (bsp. aus 

Sicherheitsgründen) sind 100% der abgemachten Leistung geschuldet.

Zeitaufwändige Bearbeitungen in besonderen Fällen wie zum Beispiel (Junges Pferd, Probleme der 

Gliedmassen (Arthrose) etc) werden nach Aufwand verrechnet CHF 80/h. Dies in vorheriger 

Absprache mit dem Halter/Besitzer.

Anbringung eines Hufschutzes wird ausschliesslich durch den Bearbeiter mit vorheriger Vorbereitung 

des Hufes ausgeführt.

 

Aufwände

Zusätzliche Aufwände werden verrechnet zu CHF 100.00/h (Pferd von Weide holen, extrem 

verunreinigte Hufe, unsauberer Bearbeitungsplatz etc).

 

Krankheiten

Krankheiten des Equiden (wie Druse, Infektionskrankheiten, bekannte Lahmheiten usw) müssen 

zwingend mitgeteilt werden.

 

Haftung

Haftung für Schäden welche durch den Bearbeiter entstehen, sind tierärztlich schriftlich 

nachzuweisen. Ansonsten sind sie ausgeschlossen.

Fühligkeiten welche durch eine Bearbeitung entstehen können (Stellungskorrektur, Eisenabnahme 

etc) sind möglich und nicht in jedem Fall vermeidbar. Die Halter/Besitzer werden ausführlich von 

dem Bearbeiter aufgeklärt und in Kenntnis über Hufschutz und allfällige Massnahmen gesetzt.

Kurzeitige nicht pathologische Lahmheiten werden von der Haftung ausgeschlossen, ebenso 

Rekonvaleszenzzeiten bedingt durch Krankheiten des Hufapparates.

 

Änderungen der AGB’s /Preise sind ohne Vorankündigung möglich und gelten ab 03.05.2022

Harmonie und Leichtigkeit

Manuela Wick