AGB Harmonie und Leichtigkeit / Manuela Wick
Durchführung des Auftrages
Die Anwesenheit des Besitzers ist bei der ersten Bearbeitung zwingend.
Bei Terminabsagen kürzer als 24h vor dem Termin sind 50% der abgemachten Leistung geschuldet.
Muss die Hufbearbeitung oder die Anbringung eines Hufschutzes abgebrochen werden (bsp. aus
Sicherheitsgründen) sind 100% der abgemachten Leistung geschuldet.
Zeitaufwändige Bearbeitungen in besonderen Fällen wie zum Beispiel (Junges Pferd, Probleme der
Gliedmassen (Arthrose) etc) werden nach Aufwand verrechnet CHF 80/h. Dies in vorheriger
Absprache mit dem Halter/Besitzer.
Anbringung eines Hufschutzes wird ausschliesslich durch den Bearbeiter mit vorheriger Vorbereitung
des Hufes ausgeführt.
Aufwände
Zusätzliche Aufwände werden verrechnet zu CHF 100.00/h (Pferd von Weide holen, extrem
verunreinigte Hufe, unsauberer Bearbeitungsplatz etc).
Krankheiten
Krankheiten des Equiden (wie Druse, Infektionskrankheiten, bekannte Lahmheiten usw) müssen
zwingend mitgeteilt werden.
Haftung
Haftung für Schäden welche durch den Bearbeiter entstehen, sind tierärztlich schriftlich
nachzuweisen. Ansonsten sind sie ausgeschlossen.
Fühligkeiten welche durch eine Bearbeitung entstehen können (Stellungskorrektur, Eisenabnahme
etc) sind möglich und nicht in jedem Fall vermeidbar. Die Halter/Besitzer werden ausführlich von
dem Bearbeiter aufgeklärt und in Kenntnis über Hufschutz und allfällige Massnahmen gesetzt.
Kurzeitige nicht pathologische Lahmheiten werden von der Haftung ausgeschlossen, ebenso
Rekonvaleszenzzeiten bedingt durch Krankheiten des Hufapparates.
Änderungen der AGB’s /Preise sind ohne Vorankündigung möglich und gelten ab 03.05.2022
Harmonie und Leichtigkeit
Manuela Wick
Wir sollten Besorgt sein, das Pferd nicht zu verdriessen und seine natürliche Anmut zu erhalten, sie gleicht dem Blütenduft der Früchte, der niemals wiederkehrt, wenn er einmal verflogen ist.
(Antoine de Pluvinel)